FAQ
Allgemeine Fragen der Bewerber nach:
Rechtliche Rahmenbedingungen (Oberstufen- und Abiturverordnung, §20):
− Hauptschulabschluss, mindestens 18 Jahre, Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer zweijährigen Berufstätigkeit → LINK zu Aufnahme
− Beratungsgespräch
− Bestandene Eignungsprüfung
Minijobs und Praktika dürfen nicht anerkannt werden. Eine durch Bescheinigung der Agentur für Arbeit nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann bis zu einem Jahr berücksichtigt werden.
Wehr-oder Zivildienst / entwicklungspolitische Freiwilligen- oder Bundesfreiwilligendienste / ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr werden auf die Berufstätigkeit angerechnet.
Eine erfolgreich abgeschlossene zweijährige schulische Ausbildung wird anerkannt.
Wenn durch entsprechende Nachweise (z. B. Geburtsurkunde des Kindes) die Führung eines Familienhaushalts nachgewiesen wird, kann dies im Sinne der Aufnahmebedingungen als Berufstätigkeit gewertet werden.
In Abhängigkeit von den Voraussetzungen des Einzelnen dauert der Weg zum Abitur dreieinhalb Jahre (Vorkurs bis Q4), drei Jahre (Einführungsphase bis Q4) bzw. minimal zwei Jahre (nur Qualifikationsphase) LINK zu ...
In Abhängigkeit von den Voraussetzungen des Einzelnen dauert der Weg bis zur Fachhochschulreife zwischen zweieinhalb (Vorkurs bis Q2) und einem Jahr (nur Qualifikationsphase) LINK zu ...
Ja, am Hessenkolleg gibt es jedoch keine Ausrichtung auf ein spezielles Berufsfeld.
Ja, wenn der Mittlere Bildungsabschluss sowie die Grundkenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachgewiesen werden und die Eignungsprüfung für die Qualifikationsphase bestanden wird. Denn dann kann der Einstieg in die Q1 erfolgen und damit in einem Jahr die Fachhochschulreife erworben werden.
Ja, mit der Zulassung zur Qualifikationsphase ist der Mittlere Abschluss erreicht. Ist der Erwerb des Mittleren Abschlusses jedoch das alleinige Ziel, wird der Besuch einer Abendrealschule, bspw. ... empfohlen.
Bewerber mit Hauptschulabschluss müssen den Vorkurs besuchen.
Englisch ist die verpflichtende erste Fremdsprache. Als zweite Fremdsprache werden Französisch und Spanisch angeboten.
Die zweite Fremdsprache wird im Vorkurs neu begonnen, so dass es kein Nachteil ist für diejenigen, die im Ersten Bildungsweg keinen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache hatten.
Die ausführlichen Informationen erhalten Sie hier → Link zu Eignungsprüfungen
Link zu ...
→ Link zu ...
Das Hessenkolleg ist eine kleine Schule (derzeit weniger als 200 Studierende).
→ Link zu „Fächer“
Das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife ist bundesweit gültig; auch das Zeugnis der Fachhochschulreife wird – außer in Bayern und Sachsen – in allen Bundesländern anerkannt.
Das Hessenkolleg ist eine staatliche Schule. Daher ist kein Schulgeld fällig. Daher werden auch die Lehrbücher kostenlos zur Verfügung gestellt.
In der Regel werden die Studierenden nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) gefördert. → Link zu BAFöG
Studierende des Hessenkollegs haben die Möglichkeit, einen Wohnheimplatz zu beantragen. → Link zu Wohnheim
Die Studierenden am Hessenkolleg sind in der Regel 18 bis 30 Jahre alt. Es gibt aber keine Altersgrenze.