BAföG

Studierende am Hessenkolleg haben in der Regel Anspruch auf eine Ausbildungsbeihilfe nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Das Schüler-BAFöG wird ab dem Vorkurs unabhängig vom Einkommen der Eltern als Stipendium gewährt, muss also nicht zurückgezahlt werden.

Die Ausbildungsförderung beginnt in dem Monat, in dem der Antrag auf Ausbildungsförderung gestellt wurde, frühestens jedoch mit dem Schulbeginn. Der Antrag muss für jedes Schuljahr neu gestellt werden.

Studierende am Hessenkolleg dürfen keiner geregelten Tätigkeit nachgehen, sie können aber ca. 450 Euro monatlich anrechnungsfrei hinzuverdienen.

Zuständig für Antragstellung und Auszahlung ist das Amt für Ausbildungsförderung in Frankfurt am Main.

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